Mit einem neuen Erlass beschleunigt Hessen den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Ziel ist eine zügige und rechtssichere Anwendung der zahlreichen von der Bundesregierung und der Europäischen Union auf den Weg gebrachten rechtlichen Erleichterungen, die nicht nur das Naturschutz- oder Immissionsschutzrecht, sondern auch das Bauplanungs- und Raumordnungsrecht betreffen. Sowohl die vom Bund beschlossenen Gesetze als auch die sogenannte EU-Notfallverordnung gelten zum größten Teil direkt und unmittelbar auch in Hessen. „Die Energiewende hat oberste Priorität. Sie ist notwendig, um uns unabhängiger von Öl, Kohle und Gas zu machen, unser Klima zu schützen und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Hessen zu stärken“, erklärten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Umweltministerin Priska Hinz am Donnerstag.
Der Erlass „Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“ stellt alle Neuerungen zusammen. Die drei Regierungspräsidien erhalten damit das notwendige Instrumentarium, um in vollem Umfang die neuen Regelungen des Bundes zur raschen Genehmigung von Windenergieanlagen zu nutzen. Zuvor hatten Hinz und Al-Wazir Gespräche mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, Branchenvertreterinnen und -vertretern sowie den drei für die Genehmigung zuständigen Regierungspräsidien geführt.
Al-Wazir/Hinz: Hürden abgebaut, Weichen gestellt
Bereits jetzt zeigt sich, dass die Energiewende in Hessen wieder an Tempo gewinnt. Allein in den ersten vier Monaten 2023 wurden in Hessen 12 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 64,3 MW in Betrieb genommen, Stilllegungen gab es keine. „Damit wurde in diesem Jahr bereits jetzt so viel Leistung an Windenergie zugebaut wie im gesamten Jahr 2022“, sagte Al-Wazir. Derzeit sind weitere 59 Anlagen mit 279 MW Leistung bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Bei diesen Anlagen ist keine Klage anhängig. Weitere 64 Anlagen sind genehmigt, aber beklagt – würden sie sich drehen, könnte man alleine mit diesen Anlagen eine Stadt wie Wiesbaden mit Strom versorgen. Noch bemerkenswerter ist die Zahl der beantragten Windenergieanlagen, die sich im Verfahren befinden. Im Genehmigungsverfahren befinden sich derzeit 302 Anlagen mit einer Leistung von 1.653,4 MW.
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