House of Energy Innovationsförderung
Sie suchen Fördermittel für Ihre Projektidee? Das Land Hessen stellt Mittel für kleinere und kürzere Projekte bereit. Sprechen Sie uns an!
Was ist die House of Energy Innovationsförderung?
Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) stellt Landesmittel für die „Innovationsförderung des House of Energy“ bereit. Gefördert werden Projektideen zu innovativen Energietechnologien (gemäß Teil II Nr. 3 der Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des HEG). Das House of Energy arbeitet dabei eng mit dem HMWVW zusammen. Es werden vor allem kleinere und kürzere Projekte gefördert.
Bewerben Sie sich jetzt via E-Mail an Innovationsfoerderung@house-of-energy.org. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.
Was kann gefördert werden?
Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Innovationen gefördert, welche den vier Kernbereichen der Satzung des House of Energy entsprechen:
- Erneuerbare Energien
- Systemintegration und intelligente Energiebereitstellung
- Energieeffizienz
- Energiewirtschaftliche Forschung
Gefördert wird die Entwicklung innovativer Konzepte, neuer Technologien, neuer Verfahren und neuer Geschäftsmodelle. (Die Förderung erfolgt gemäß Teil II, Nr. 3 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung auf Basis von § 6 des Hessischen Energiegesetzes vom 9. Oktober 2019.)
Wer kann gefördert werden?
Die House of Energy Innovationsförderung richtet sich an Interessierte aus dem House of Energy-Netzwerk. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Hessen. Verbundprojekte sind auch möglich. Bevorzugt werden jedoch Einzelanträge bzw. Verbundprojekte mit kleinen Projektkonsortien. Kurze Projektlaufzeiten werden begrüßt. Es gilt Teil II Nr. 3 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und wird nach Projektablauf auf Ausgabenbasis gewährt. Der Nachweis von tatsächlich getätigten Ausgaben ist erforderlich. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Ausgaben, die nötig sind, um das Projekt durchzuführen und um den Zweck der Förderung zu erreichen. Folgende Obergrenzen gelten für die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen:
- bis zu 90 %
- bei allen anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen (aufgrund vorwiegender Lehrtätigkeit):
- bis zu 100 %
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- bis zu 40 %, bzw. 50 % bei KMU
- bis zu 40 %, bzw. 50 % bei KMU
Pro Projektantrag werden maximal 200.000 € Förderung gewährt (max. Projektlaufzeit 1,5 Jahre). Falls eine Kofinanzierung der Ausgaben erforderlich ist, ist diese mit Eigenmitteln zu decken.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig:
- Bitte senden Sie die Projektskizze unter Verwendung der Vorlage via E-Mail an Innovationsfoerderung@house-of-energy.org. Gern beraten wie Sie bei der Erstellung der Skizze. Die Projektskizze ist die Grundlage für die inhaltliche Evaluation des Projektes. Sie wird vom House of Energy mit einer Empfehlung zur fachtechnischen Prüfung an das HMWVW weitergeleitet.
- Antragsteller:innen von positiv bewerteten Projektskizzen werden durch das House of Energy aufgefordert einen Vollantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen. Unser Team unterstützt hierbei.