Land Hessen erhält erstes Nahmobilitätsgesetz

Hessen stärkt die Bedeutung und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs.

„Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag zur Verabschiedung des ersten hessischen Nahmobilitätsgesetzes. Das Land greift damit zentrale Forderungen der Initiative Verkehrswende auf.

Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.

Eine gesetzliche Grundlage erhält auch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH), die seit 2016 durch Beratung, Vernetzung und Informationsaustausch viel für die Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs in Hessen bewirkt hat. Ihr gehören inzwischen alle 21 Landkreise und mehr als 250 Städte und Gemeinden an.

„Immer mehr Wege in Hessen werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt“, sagte der Minister. „Je besser und sicherer die Bedingungen, desto attraktiver ist es, das Auto stehen zu lassen. Gleichzeitig steigt die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden.“

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Nahmobilität Hessen

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