Green Finance: Frankfurt bewirbt sich um den Hauptsitz des International Sustainability Standards Board (ISSB)

Unterstützt wird die Bewerbung u. a. vom hessischen Wirtschaftsministerium und dem Bundesministerium der Finanzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance zu entwickeln.

 

Mittlerweile ist unumstritten, dass Klimawandel und Umweltzerstörung existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt darstellen. Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens sind insbesondere die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen in den Fokus gerückt. Es wird daher angestrebt, den Übergang hin zu einer Wirtschaft zu gestalten, die keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, kreislauforientiert ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt und niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt. Die Vereinten Nationen haben 17 Sustainable Development Goals „SDGs“ definiert. Dies sind Zielstellungen, die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. In Europa gibt es den „Green Deal“ – einen Fahrplan der EU-Kommission für eine nachhaltige EU-Wirtschaft. Unter anderem prüft die EU, wie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren finanzpolitischen Rahmen integriert werden können, um Finanzmittel für nachhaltiges Wachstum zu mobilisieren.

Der Begriff „Sustainable Finance“ bzw. „Nachhaltigkeit im Finanzsystem“ bezeichnet den Einbezug von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in die Entscheidungen von Finanzakteuren und steht damit für eine Lenkung der Kapitalflüsse und das Setzen von Anreizen im Sinne der Transformation. Die Bankenaufsicht muss in diesem Kontext sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken, inklusive Klimarisiken und Risiken aus dem Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft von den Instituten in angemessener Weise berücksichtigt werden. Zahlreiche Initiativen auf nationaler als auch auf EU-Ebene setzen auf mehr Nachhaltigkeitsberichterstattung und Transparenz. Unternehmen ab einer bestimmten Unternehmensgröße sollen zur Berichterstattung verpflichtet werden. Die EU-Taxonomieverordnung aus dem Jahr 2020 soll den Rahmen für nachhaltige Investitionen erleichtern. Sie definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen. Anhand definierter Kriterien wird bestimmt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Weiterhin ändert die Taxonomieverordnung die Offenlegungsverordnung über  nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Jetzt bewirbt sich Frankfurt um den Hauptsitz des International Sustainability Board (ISSB) bei der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS Stiftung) und konkurriert dabei mit Kanada, Japan und der Schweiz. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von Frankfurt Main Finance.

Auch wir als House of Energy beschäftigen uns seit geraumer Zeit mit dem Thema Green Finance, unter anderem bei diesem Forum:

Online-Forum 3: Green Finance – Die Rolle der Finanzwirtschaft

Um die Energiewende ganzheitlich zu betrachten, stehen in 2021 bei unseren Veranstaltungen zum jährlich stattfindenden House of Energy Kongress vor allem Aspekte der Nachhaltigkeit und Verantwortung im Fokus.

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