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EU-Kommission legt Regeln für erneuerbaren Wasserstoff fest

Die Kommission hat heute mit der Verabschiedung von zwei delegierten Rechtsakten detaillierte Vorschriften zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff in der EU vorgeschlagen. 

Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der auch Investitionen in die Energieinfrastruktur und Vorschriften für staatliche Beihilfen sowie gesetzgeberische Ziele für erneuerbaren Wasserstoff in der Industrie und im Verkehrssektor umfasst. Sie stellen sicher, dass alle erneuerbaren Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (auch bekannt als RFNBOs) aus erneuerbarer Elektrizität hergestellt werden. Die beiden Rechtsakte sind miteinander verknüpft und beide notwendig, damit die Kraftstoffe auf das Ziel der Mitgliedstaaten für erneuerbare Energien angerechnet werden können. Sie bieten Investoren Rechtssicherheit, da die EU das Ziel verfolgt, im Einklang mit dem REPowerEU-Plan 10 Millionen Tonnen inländisch erzeugten und 10 Millionen Tonnen importierten erneuerbaren Wasserstoffs zu erreichen.

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