StromVKG: BBH sieht ungenutzte Potenziale für Stadtwerke

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Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) wurde am 9. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 21. Juli 2026 in Kraft.

Damit sollen die Weichen für die langfristige Sicherung der Stromversorgung in Deutschland gestellt werden. Das Gesetz schafft neue Möglichkeiten für Marktakteure und Stadtwerke, unter anderem durch die Bündelung von Erzeugungs- und Vermarktungskapazitäten („Pooling“) und Flexibilitäten.

Auf diese Chancen geht unser Mitgliedsunternehmen BBH (Becker Büttner Held) in einem aktuellen Interview mit dem Energiefachmedium energate ein. Darin erläutern Olaf Däuper, Lars Dittmar und Dr. Håvard Nymoen, welche Bedeutung das StromVKG für Stadtwerke haben kann und warum es sich lohnt, die neuen Handlungsoptionen genauer zu betrachten.

➡️ Zum LinkedIn-Beitrag von Olaf Däuper