House of Energy Kongress 2022: Einblicke in das Online Forum vom 1. Juni

Im ersten Online-Forum wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Haupthemas „Netto-Null-Emission – Die Sicherheit unserer Energieversorgung“ beleuchtet.

Nachdem wir am 05. Mai mit der Auftaktveranstaltung zum Thema „Internationale Perspektive“ gestartet sind, wurden am 01. Juni in unserem ersten Online-Forum die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen beleuchtet.

Der Geschäftsführer des House of Energy, Prof. Dr.-Ing. Peter Birkner eröffnete das erste Online-Forum mit einem einführenden Impuls und begrüßte die rund 30 Teilnehmer:Innen. Im Folgenden finden Sie inhaltliche Einblicke in die drei Vorträge:

Genehmigungsverfahren der Verwaltung am Beispiel von Windkraftanlagen
| Mark Weinmeister, Regierungspräsident Regierungspräsidium Kassel

  • November 2011: Beschluss des hessischen Energiegipfels: 2% der Fläche des Landes Hessens soll als Vorrangfläche für Windenergiegewinnung genutzt werden
  • Erarbeitung Teilregionalplan Energie Nordhessen von der Regionalplanung
  • Zu beachtende Kriterien sind beispielsweise: Abstand zu Siedlungsbereichen, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Wasserschutzgebiete Zone I, Natura-2000-Gebiete, artenschutzrechtliche Aspekte
  • Vorgaben aus dem LEP Hessen (2013)
    • 1000 m Abstand zum (Wohn)Siedlungsbestand
    • Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s in 140 m Höhe führen zu Lage der Windvorranggebiete vornehmlich im Wald
  • bei einer erforderlichen Windfeld-Größe von 15 ha pro Windkraftanlage wären rechnerisch 1000 Anlagen in Nordhessen möglich
  • bei 0,5 ha dauerhafter Waldinanspruchnahme pro Windkraftanlage könnte dies zu einem Waldverlust von 500 ha führen (bei rund 360 000 ha Wald in Nordhessen)
  • Anspruch des Regierungspräsidiums ist es, Antragsstellern eine rechtssichere Genehmigung geben zu können. Diese bringen jedoch eine Zunahme der Verfahrenslängen mit sich.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Akzeptanz vor Ort
  • Die vorgesehenen 2 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung werden nicht ausreichen, da die dort erzeugbare Energieleistung zu gering sind, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen


Aktueller Stand und Ausblick Sommerpaket

| Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held

  • Bundesregierung/BMWK treibt unter dem Primat der Energiesouveränität und des Klimaschutzes den EE-Ausbau und den schrittweisen Ausstieg aus Erdgas voran
    • Umfassende gesetzgeberische Tätigkeit
  • Betrifft alle Sektoren; besonderer Fokus auf Wärmeversorgung/Gebäudesektor (Anteil Erdgas zum Heizen im Bestand rd. 50%)
    • erhebliche Förderanreize + regulatorische Anpassungen zur Abkehr von Gasheizungen/fossilen Heizsystemen geplant
    • Wärmepumpen und (grüne) Fernwärme profitieren (+ PV/Solarthermie!)
  • Auch in Gewerbe/Industrie wird Umstieg vorangetrieben
    • Förderung des Energieträgerwechsels auf EE/Wasserstoff

Herausforderungen

  • Transformation Energieversorgung nicht nur energierechtlich anspruchsvoll
    • Beschleunigung Planungs- u. Genehmigungsprozesse, erhebliche Investitionen in Technologien und Infrastrukturen, Nadelöhr: Human resources
  • Zukunft der Gasverteilnetze – Rückbau vs. Umwidmung?
    • Rolle grüner Gase für dezentrale Wärmeversorgung offen
  • Kurz- bis mittelfristig: Spannungsfeld Klimaschutz vs. Versorgungssicherheit (Erd-)Gas
    • Wie können Lock-In-Effekte vermieden werden?

 

 Netzentgeltreform – Der Weg zur Flexibilität und Sektorenkopplung?
| Dr. Johannes Hilpert, Stiftung Umweltenergierecht

  • Klimawandel erfordert Treibhausgasneutralität in allen Sektoren: Strom, Wärme, Verkehr, Industrie
    >> Notwendigkeit der Umstellung auf erneuerbare Energieerzeugung und gleichzeitig ein flexibleres Verbrauchsverhalten
  • Sektorenkopplung und Flexibilität sind essenziell
  • Netzentgelte können wichtiger Hebel sein
    • Netzentgelt variabel ausgestalten
    • Privilegierungstatbestände für Sektorenkopplungs-Technologien bzw. variables Verbrauchsverhalten schaffen
    • Diskussionen um § 14a EnWG wg. Hochlauf von Wärmepumpen/E-Kfz
  • EuGH-Urteil vom 02.09.2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur im Bereich der Energieversorgung ist zu beachten
  • Maßstab für Netzentgeltreformen ist das EU-Recht

Im Anschluss der vier Impulse war es den Teilnehmer möglich, Fragen an die Referenten zu stellen und Anregungen beziehungsweise Ausführungen zu diskutieren. Diese Gelegenheit wurde rege genutzt.

Hier ein Überblick über die Veranstaltungen der Kongress-Reihe:

 

Wenn Sie als Leser Fragen oder eine Rückmeldung zu den Online – Foren haben, kontaktieren Sie gern Nora Linnenweber, n.linnenweber@house-of-energy.org. Wir freuen uns immer darauf, unser Netzwerk zu vergrößern.

Die letzten beiden Jahre mussten wir auf digitale Formate ausweichen und auch in diesem Jahr wollen wir diesen Weg wählen. Für eine Großveranstaltung erscheinen uns die Voraussetzungen noch zu unsicher. Insoweit bleibt zu hoffen, dass 2023 wieder auf die bewährte Kooperation mit der Messe Frankfurt zurückgegriffen und eine Präsenzveranstaltung im Kontext einer der Leitmessen in Frankfurt durchgeführt werden kann.